31. März 2023

Du hast ein Recht auf Einspeisung

Nachdem die Frage “Wie viel darf ich überhaupt einspeisen?” ein Dauerbrenner ist, gibt es im nachfolgenden Teil einige sehr interessante Antworten.

Gleich vorweg:

  1. alle Angaben sind ohne Gewähr
  2. du hast ein gesetzlich verankertes Recht auf Einspeisung
  3. jede PV-Anlage bis zu einer Engpassleistung von 20 kW muss (!) vom Netzbetreiber an das Stromnetz angeschlossen werden

Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG).

Du darfst bzw. hast das Recht Strom einzuspeisen!
Laut § 17a ElWOG ist das Einspeisen von Strom – und jetzt kommt’s – im Ausmaß der bereits vereinbarten Netznutzung (= die bestehende Bezugsleistung)  zu gewähren.

Dazu findest du auf deiner Stromrechnung bei den Anlagedaten (dort wo dein Zählpunkt steht) die Spalte NBL [kW] – das ist die sogenannte Netzbezugsleistung. Der hier angegebene Wert – in den meisten Fällen werden das 4,00 kW sein –  ist der Mindestwert zu dem dich dein Netzbetreiber einspeisen lassen muss.

Also schnapp dir deine letzte Stromrechnung und schau mal ……..

NBL Wert auf deiner Stromrechnung

Doch was ist eigentlich die Netzbezugsleistung bzw. wie kommt es zu diesem Wert?

Wenn du erstmalig einen Stromanschluss herstellen lässt (wenn du z.B. ein Haus zu bauen beginnst), bezahlst du dafür ein Anschlusspauschale – das sg. Netzzutrittsentgelt.
Das sind einmalige Kosten, mit denen deinem Netzbetreiber die Aufwendungen, die unmittelbar mit der erstmaligen Herstellung oder einer erforderlichen Verstärkung einer vorhandenen Anlage verbunden sind, abgegolten werden.

Wenn du in diesem Beispiel in dein neu gebautes Haus einziehst und einen Stromvertrag abschließt, muss dann das sg. Netzbereitstellungsentgelt bezahlt werden,
Das ist ein Einmalbetrag in €/Kilowatt (kW) für das vereinbarte oder tatsächlich in Anspruch genommenen Ausmaß der Netznutzung.

Man spricht hier von. sg. Leistungsklassen – so besagt z.B. die 4 kW Klasse, dass Verbraucher im Durchschnitt max. 4 kW Leistungsaufnahme haben.

Aus diesen Leistungsklassen werden dann die maximalen Jahresverbrauchswerte mit der Formel Leistungsklasse*12Stunden*315Tage ermittelt.

Bei 4kW sind es 4*12*365 ~ 15.000kWh Jahresverbrauch

Die 4KW Leistungsklasse ist bei 230/400V Anlage die niedrigste Leistungsklasse und reicht bei den meisten Abnehmerkunden völlig aus.

Und das ist die Netzbezugsleistung NBL [kW] d.h. du bezahlst bei der erstmaligen Anmeldung deines Stromanschlusses für eine gewisse Leistung – und genau diese ist die Mindesteinspeisung die dir gewährt werden muss!

Steht also auf deiner Stromrechnung NBL [kW] 4,00 und dein Netzbetreiber möchte dir nur eine Einspeisung in der Höhe von 1 kW erlauben, dann hast du jetzt die entsprechende Gegenargumentation!

Wichtige Zusatzinformation:

Die Netzbezugsleistung NBL [kW] ist kein Maximalwert d.h. du kannst dein Elektroauto z.B. mit 11 kW laden – es geht hier um den Jahresverbrauch! Und soweit ich weiß, wird der Jahresverbrauch vom deinem Energieversorger im 3 Jahresdurchschnitt gemittelt und überprüft.

Ist also der NBL-Wert 4,0 und man würde durch das zusätzliche Laden eines Elektroautos immer deutlich mehr als 15. 000 kWh/Jahr verbrauchen, dann wird dich dein Netzbetreiber bitten, ein paar “Euronen” einzuwerfen. Du könnest also in die nächste Leistungsklasse eingestuft werden und dafür wäre dann wieder wie o.a. ein Netzbereitstellungsentgelt pro zusätzlichem kW zu bezahlen.

Und weiter geht der Ritt im Paragraphendschungel – bis 20 kW muss dein Netzbetreiber anschließen!

Lt. § 17a  Abs 1 ElWOG sind Anlagen mit einer Engpassleistung von 20 kW vom Netzbetreiber grundsätzlich an das Stromnetz anzuschließen (die Engpassleistung bezeichnet grob das schwächste Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage)!

Diesen Anlagen ist im Ausmaß der bereits vereinbarten Netznutzung das Einspeisen von Strom zu gewähren. Und hier schließt sich der Kreis – das ist die bestehende Netzbezugsleistung NBL [kW].

Du kannst also z.B. eine Anlage mit 15 kW Engpassleistung bauen und kannst sicher gehen dass diese auch an das Stromnetz angeschlossen werden darf. Wie viel du aber in das Netz davon einspeisen darfst liegt dann bei deinem Netzbetreiber – mindestens aber den NBL-Wert.

Darfst du z.B. nur max. 4 kW einspeisen, dann musst du die Einspeiseleistung deiner Anlage halt drosseln und dafür sorgen dass der produzierte Überschuss entweder direkt von deinen Verbrauchern genutzt oder in einen Speicher geleitet wird.

Wir von MiniPV haben hier eine tolle cloudbasierte Überschusssteuerung, die mit jeder PV-Anlage funktioniert!

Damit können je nach der Höhe des PV-Überschusses Verbraucher geschalten werden, also z.B.:

  • Powerstation mit 500 Watt laden sobald ein Überschuss von 500 Watt erzielt wird
  • bei weiterem Überschuss den Elektroheizkörper mit 600 Watt einschalten
  • das E-Auto stufenlos in 1A Schritten laden

In diesem Beispiel hättest du eine 15 kW Anlage. Davon speist du aber nur max. 4 kW ein – den Rest verbrauchst du selbst!

Das ist MiniPV. Einfach. Sonnenstrom. Schau dazu mal in unseren Onlineshop.

Wolfgang Resnicek / März 2023

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